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Persönliche Assistenz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Um diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen besser lesbar zu machen, wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtlicher Sprachformen (männlich / weiblich /divers) verzichtet. Sämtliche verwendete Personenbezeichnungen gelten wertungsfrei und zu gleichen Maßen allen Geschlechtern.

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Leistungserbringerin

Petra Hirczy

Hans Ponstingl-Gasse 9/1

8380Jennersdorf

(im Folgenden Auftragnehmerin) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden Auftraggeber) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1. Bei dem gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Die Dienstleistung der Auftragnehmerin besteht in Persönliche Assistenz, Freizeitbegleitung, Alltagsbegleitung und Urlaubsentlastung. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird persönlich vereinbart.

2.2. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin Notfallkontaktpersonen, die während der Leitungserbringung erreichbar sind, bekanntzugeben.

2.3. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin vor Vertragsabschluss über sämtliche Umstände oder Besonderheiten die bei den vereinbarten Tätigkeiten zu berücksichtigen (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenteneinnahme) zu informieren.

2.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, die sie für geeignet hält. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber

2.5. Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber am gleichen Tag der Leistungserbringung erlaubt sich die Auftragnehmerin 50% des vereinbarten Entgeltes zu verrechnen, ausgenommen bei Krankheit und Vorlage eines ärztlichen Attests.

3. Rechnungslegung und Fälligkeit

3.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber nach erbrachter Dienstleistung Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.

3.2. Rechnung sind bei Rechnungslegung innerhalb von 5 Tagen zahlbar, es sei denn, auf der Rechnung wird explizit ein anderer Fälligkeitstermin genannt.

​4. Haftungsausschluss

4.1. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust oder Schäden an von im Rahmen der Betreuung übernommenen Gegenständen, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit.

5. Schlussbestimmungen

5.1. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht jenes Ortes vereinbart, in dessen Sprengel sich der Wohnsitz des Auftraggebers befindet.

Stand September 2024